Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik Haßloch e.V.


Freier Träger des Kindergartens ist der eingetragene Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik Haßloch e.V. Er ist Mitglied in der Vereinigung der Waldorfkindergärten und im paritätischen Wohlfahrtsverband. Der Verein hat seinen Sitz in Haßloch, Ohliggasse 70a, und ist in das Vereinsregister Ludwigshafen unter der Reg.-Nr. VR 1264 eingetragen.

Der Verein entstand im November 1997 aus einer Initiative von Eltern sowie einem großen Kreis an der Waldorfpädagogik interessierter Menschen. Das Hauptanliegen des Vereins war die Gründung eines Wal­dorf­kindergartens in Haßloch. So wurde damals das schöne Winzerhaus in der Ohliggasse erworben und unter anthroposophischen sowie öko­lo­gischen Gesichtspunkten renoviert. Der Kindergarten konnte im Jahr 1999 seine Türen öffnen.

Der Verein sorgt als Träger für die wirtschaftlichen und rechtlichen Angelegenheiten des Kindergartens. Als privater Träger erfüllen wir die Voraussetzung auf eine besondere Förderung nach den landesrechtlichen Regelungen. Darüber hinaus dient der Verein der ideellen und materiellen Förderung und Pflege der Waldorfpädagogik in Haßloch.

Die Eltern, der in unseren Kindergarten aufgenommenen Kinder, sind grundsätzlich Mitglieder im Verein. Der hierbei entrichtete Mitgliedsbeitrag sichert die finanzielle Existenz des Kindergartens zusätzlich zu den Zuschüssen der öffentlichen Hand und den Elternbeiträgen.

Jede neue Vereinsmitgliedschaft unterstützt die Ziele des Vereins und fördert den Kindergarten. Neue Mitglieder im Verein sind daher herzlich willkommen!


Vereinssatzung.pdf (786.58KB)
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Vorstand

Der Vorstand hat die administrative Leitung des Kindergartens inne und sorgt somit für die wirtschaftlichen und rechtlichen Angelegenheiten des Kindergartens. Hierzu gehören alle Fragen und Aufgaben rund um Personal, Finanzen, Instandhaltung, Öffentlichkeitsarbeit sowie Sicherheit und Hygiene des Kindergartens. Darüber hinaus kümmert sich der Vorstand um den Verein und dessen Mitgliedschaften. Hinzu kommt die Repräsentation des Vereins nach außen. Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung gewählt. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.